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Aktive Arbeits… am Do., 02.05.2013 - 14:31

1. Vorstellung des Vereins Aktive Arbeitslose

Gegründet 10.12.2009

  • Selbsthilfegruppe (Rechtsinformation)
  • Basisgewerkschaft (Arbeitslosenrechte als ArbeitnehmerInnenrechte)
  • Menschenrechtsverein (UPR – menschenrechte.jetzt!, Forum WSK-Rechte)

2. Anliegen und Vorschläge

Informationsfluß

Anhörungsrecht nach ILO 122 Absatz 3 (BGBl 1972/355)

  1. Proaktiv: Information über grundlegende (neue) AMS-Programme, Projekte und Richtlinien (neue/geänderte), Mustervereinbarungen für AMS-Maßnahmen
  2. Reaktiv: Information über konkrete Rechtsfragen und AMS-Maßnahmen

Aktuell: „Der Weg zur Älterengarantie“

Einrichtung eine Runden Tisches Arbeitslosigkeit (etwa halbjährlich)

Förderung von Aktivitäten / Projekten von Erwerbsarbeitsloseninitiativen / Betroffenenselbstorganisationen als Teil der Versicherungsgemeinschaft

Sanktionsregime und Paradigmenwechsel

Ziel: Einstellung aller Bezugssperren – Projekt „Sanktionsfreies AMS“

Erste Schritte:

  • Gewährung des Parteiengehörs vor der Zuweisung zu einer AMS-Maßnahme. Keine „automatischen“ Maßnahmenzuweisungen durch Backoffice ohne Mitwirkung der Betroffenen.
  • Unmittelbare Information bei Bezugseinstellung

AMS-Maßnahmen

Keine dequalifizierenden Maßnahmen (§ 31 Abs. 8 AMSG). Befähigung für eine „zusagende Beschäftigung“ in der „Fähigkeiten und Fertigkeiten“ angewandt werden können (ILO 122).

Weniger, dafür höherwertige und selbst ausgewählte Maßnahmen

Schlagworte
Ortsbezug
Personen