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Aktive Arbeits… am Do., 15.09.2022 - 20:10

Hinweis: Auskunftsbegehren sind an die Landesarbeiterkammern aller Bundesländer und an die Bundesarbeiterkammer ergangen.

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit beantragen wir gemäß §§ 2, 3 Auskunftspflichtgesetz die Erteilung folgender Auskünfte, wobei wir bei Nicht- und Teil-Auskunft zu einzelnen Fragen einen abschlägigen Bescheid darüber erwarten.

Die Basisgewerkschaft Aktive Arbeitslose Österreich stellt dieses Auskunftsbegehren als unabhängige Erwerbsarbeitslosen-Initiative und beabsichtigt, die Auskünfte und Dokumente für weitere Analysen und Veröffentlichungen zu verwenden. Wir erfüllen die vom VwGH in seiner Entscheidung Ra 2017/03/0083-10 (v. 29.05.2018) festgehaltenen Kriterien eines social bzw. public watchdog (auch: VfGH E 4037/2020-10 v. 04.03.2021).

Themenfeld: Repräsentanz von Erwerbsarbeitslosen in der Arbeiterkammer ....

Zeitraum: seit Inkrafttreten des Arbeiterkammergesetzes (AKG) 1992 (AK-Wahlen 1994, 1999/2000, 2004, 2009, 2014 und 2019 und entsprechend folgende Funktionszeiträume), in Listenform

Unsere Fragen zum passiven Wahlrecht von Erwerbsarbeitslosen

  1. Wieviele erwerbsarbeitslose Kammerrät*innen gab es?
    Wahlperiode/Anzahl/Zugehörigkeit Wahlwerbende Gruppe bzw Fraktion/Gesamtzahl der AK-Rät*innen

  2. Wieviele Kammerrät*innen wurden ihres Mandats wegen Erwerbsarbeitslosigkeit enthoben?Wahlperiode/Anzahl/Zugehörigkeit Wahlwerbende Gruppe bzw Fraktion/Gesamtzahl Enthebungen

  3. Wieviele Mandate von Kammerrät*innen erloschen wegen Erwerbsarbeitslosigkeit?
    Funktionsperiode/Anzahl/Zugehörigkeit Wahlwerbende Gruppe bzw Fraktion/Gesamtzahl Erloschene Mandate

  4. Wieviele Kammerrät*innen haben ihr Mandat wegen Erwerbsarbeitslosigkeit zurückgelegt?
    Funktionsperiode/Anzahl/Zugehörigkeit Wahlwerbende Gruppe bzw Fraktion/Gesamtzahl Zurücklegungen

  5. In welchen zeitlichen Abständen findet eine Überprüfung der Zulässigkeit einer Mandatsausübung statt?
    Rhythmus/Quelle/n de/s/r Datenabgleich/e/s

Vielen Dank für Ihre Mühewaltung im Voraus.

Mit basisgewerkschaftlichen Grüßen

Mag. Ing. Martin Mair
Obmann „Aktive Arbeitslose Österreich“

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