Die Begründungspflicht gilt nur noch sehr eingeschränkt!
Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wien, 28.2.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Nun liegt das 1. Judikat des VwGH (ZI. 2009/08/0105-8) zur Begründungspflicht für Kursmaßnahme nach § 9 Abs.
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,