Freiheitsentziehung durch das Wiener Mindestsicherungsgesetz (WMG)
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft § 4 Abs. 1 WMG;
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) prüft § 4 Abs. 1 WMG;
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
25.1.2012
Liebe KollegInnen,
Wien, 30.7.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
Wien, 15.3.2012
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
liebe Freunde,
In dem beiliegenden Kenntnis Z.